Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeiner Geltungsbereich
Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der TurnKey Communication AG und TurnKey Services AG (nachfolgend: „Unternehmen“) gelten die nachstehenden Bedingungen, sofern nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
2. Vertragsabschluss
a) Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Unternehmen kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch das Unternehmen zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt mündlich oder schriftlich ( z.B. Telefax, Briefpost oder via Email). Eine Annahme des Auftrags erfolgt, indem das Unternehmen dem Kunden eine Auftragsbestätigung (z.B. per Telefax, Email oder Briefpost) übermittelt oder die bestellte Ware liefert bzw. die bestellten Leistungen erbringt. b) Schriftliche Offerten des Unternehmens sind maximal 90 Tage verbindlich. c) Telefonische Auskünfte sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
3. Gegenstand der Lieferung oder Leistung
a) Sämtliche Angaben zu den Leistungen und allfälligen Nebenleistungen, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorgangs vom Unternehmen erhält, sind unverbindlich. Insbesondere sind Änderungen in Design und Technik sowie bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbehalten. Das Unternehmen behält sich vor, Abweichungen von den Angebotsunterlagen respektive der Auftragsbestätigung infolge Berücksichtigung rechtlicher oder technischer Normen vorzunehmen. b) Das Unternehmen ist berechtigt, geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen bzw. Dritte zu substituieren. c) Der Kunde muss gewährleisten, dass in seinem Bereich liegende Voraussetzungen vorliegen, damit das Unternehmen die vereinbarte Leistung erbringen kann. Insbesondere gewährt der Kunde dem Unternehmen den notwendigen Zugang zu seinen Räumlichkeiten und stellt bei Bedarf geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung.
4. Zahlungsbedingungen
a) Lieferungen und Leistungen, für die im Voraus nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listenpreisen oder nach Aufwand zu den geltenden Ansätzen verrechnet. Veränderte Rohwarenpreise zwischen Offerte und Lieferung berechtigen das Unternehmen ohne weiteres zu einer entsprechenden Preisanpassung. Ferner ist das Unternehmen auch ohne ausdrückliche Vereinbarung berechtigt, Mehrleistungen bis zu insgesamt 10% der Auftragssumme in Rechnung zu stellen. b) Die Reisezeit wird als Arbeitszeit in Rechnung gestellt. Vorbehalten bleiben abweichende schriftliche Vereinbarungen (z.B. Wegpauschalen). c) Grundsätzlich sind sämtliche Preisangaben exklusiv Mehrwertsteuer. d) Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Zahlungen 14 Tage ab Rechnungsdatum und ohne jeden Abzug zu leisten. Der Kunde gerät bei Nichteinhalten der in der Vertragsurkunde als verzugsbegründend vereinbarten Termine (Verfalltagsgeschäfte) ohne weitere Mahnung in Verzug. e) Das Unternehmen behält sich vor, Lieferungen und Leistungen nur nach Vorauszahlung durch den Kunden zu erbringen und/oder Akontozahlungen zu verlangen. f) Das Unternehmen behält sich vor, bei Zahlungsverzug sämtliche Arbeiten oder Leistungen bis zum Eingang der Zahlung einzustellen. g) Ist der Kunde mit Zahlungen im Rückstand oder werden dem Unternehmen Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern, werden alle Forderungen vom Unternehmen sofort fällig. In diesen Fällen ist das Unternehmen berechtigt, ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder nach erfolgloser Nachfristansetzung vom Vertrag zurückzutreten. h) Im Fall von Verzug bleibt der Rechtsweg vorbehalten. i) Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungsansprüche des Unternehmens durch Verrechnung zu tilgen.
5. Mängelgewährleistung und Haftung
a) Das Unternehmen haftet – aus jeglichem Rechtsgrund – ausschliesslich für Schäden, die auf der Verletzung einer ihm obliegenden vertraglichen Hauptpflicht beruhen, und ausschliesslich nur für Schäden, die es grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat und maximal bis zum Preis der fehlerhaften Leistung oder des fehlerhaften Produktes; bei wiederkehrenden Leistungen bis maximal einer Jahresgebühr. b) Das Unternehmen haftet in keinem Fall für Folgeschäden, insbesondere für Datenverlust und deren Wiederherstellung, entgangenen Gewinn, Vertragsstrafen, Regressansprüche, oder Schäden, die dem Kunden entstehen oder für Schäden, die auf den unsachgemässen Gebrauch der gelieferten Waren zurückzuführen oder aufgrund höherer Gewalt entstanden sind. c) Nimmt der Kunde eigenmächtig Veränderungen (wie Reparaturen und Veränderungen usw. an Hard- oder Software) vor oder lässt er solche durch Dritte ausführen, verliert der Kunde sämtliche Gewährleistungs- und Garantieansprüche. d) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche gegenüber dem Unternehmen abzutreten oder Rechte und/oder Pflichten aus mit dem Unternehmen geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung des Unternehmens ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt namentlich auch für Gewährleistungsansprüche.
6. Liefer- und Leistungserbringungsbedingungen
a) Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. b) Das Unternehmen ist ausschliesslich an schriftlich zugesicherte Liefertermine gebunden. Auftragsänderungen haben – sofern nichts anderes vereinbart – die Aufhebung der zuvor festgelegten Termine und Fristen zur Folge. c) In Fällen höherer Gewalt oder anderweitigen, vom Unternehmen nicht zu vertretenden Ereignissen, verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen entsprechend.
7. Untersuchungs- und Rügepflicht, Abnahme
a) Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Waren oder Leistungen unmittelbar nach Erhalt auf Mängel zu prüfen und erkennbare Mängel gegenüber dem Unternehmen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, schriftlich zu rügen. b) Waren und Leistungen gelten als mängelfrei angenommen, wenn der Kunde erkennbare Mängel nicht innert vorstehender Frist nach Lieferung oder Erbringung der Leistung schriftlich rügt oder die gelieferten Produkte nutzt oder in Betrieb nimmt. c) Mängel gelten dann als rechtsgenügend gerügt, wenn Gewährleistungsansprüche schriftlich geltend gemacht werden und die Mängelrüge eine detaillierte Beschreibung des gerügten Mangels enthält.
8. Geistiges Eigentum
Das Unternehmen behält sich für alle Leistungen und gelieferten Waren bzw. deren Design, jeden Text, jede Grafik auf ihrer Webseite und in ihren Publikationen und Dokumentationen usw. sämtliche Immaterialgüterrechte vor. Das Kopieren oder jegliche andere Reproduktion oder Bearbeitung sind nicht gestattet.
9. Schutzrechte
a) Alle bei der Vertragserfüllung (Erbringung der Dienstleistungen) entstandenen Schutzrechte erwirbt das Unternehmen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Kunde stellt vertraglich sicher, dass dem von ihm und von beauftragten Dritten eingesetzten Personal keine Urheberrechte an Arbeitsergebnissen zustehen. b) Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass er mit seinem Angebot und seinen Leistungen keine in der Schweiz anerkannten Schutzrechte Dritter verletzt. c) Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten wehrt das Unternehmen auf eigene Kosten und Gefahr ab. Der Kunde gibt solche dem Unternehmen schriftlich und ohne Verzug bekannt und überlässt ihm die ausschliessliche Führung eines allfälligen Prozesses und die Massnahmen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits. Unter diesen Voraussetzungen übernimmt das Unternehmen die dem Kunden entstandenen Kosten und auferlegten Schadenersatzleistungen. d) Wird eine Klage wegen Verletzung von Schutzrechten eingereicht oder eine vorsorgliche Massnahme beantragt, so kann das Unternehmen, auf eigene Kosten, nach seiner Wahl entweder dem Kunden dieses Recht verschaffen oder durch ein anderes ersetzen, welches die wesentlichen vertraglichen Anforderungen erfüllt, oder es wird schadenersatzpflichtig.
10. Datenschutz und Geheimhaltung und Abwerbeverbot
a) Das Unternehmen versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes und anderer einschlägiger Rechtsnormen zu beachten. b) Die anlässlich der Bestellabwicklung anfallenden Kundendaten werden lediglich für interne Marktforschungszwecke genutzt. Eine Weitergabe an Dritte und/oder Partnerunternehmen erfolgt nur soweit zur ordnungsgemässen Leistungserbringung erforderlich. c) Der Kunde erklärt sich mit dieser Nutzung seiner Daten einverstanden. Im Übrigen hat er auf Anfrage jederzeit das Recht, die über ihn gespeicherten Daten einzusehen. d) Die Vertragspartner verpflichten sich zur Geheimhaltung von Tatsachen und Daten, die weder Pflicht ist auch einbezogenen Dritten aufzuerlegen. Im Zweifelsfall sind Tatsachen und Daten vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflichten bestehen schon vor Vertragsabschluss und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bzw. nach der Erfüllung der vereinbarten Leistung. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten. e) Der Kunde wird keine Mitarbeiter des Unternehmens abwerben. Dies gilt während der Dauer der vertraglichen Verpflichtung und während einem Jahr darüber hinaus.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
a) Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen Schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). b) Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt der Sitz des Unternehmens.
12. Schlussbestimmungen
a) Beim Angebot und/oder Verkauf von Waren und Leistungen gelten ausschliesslich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Im Übrigen behält sich das Unternehmen jederzeit Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. b) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen widersprechenden Geschäftsbedingungen von Kunden vor.
c) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, das gilt auch für die Änderung des Schrifterfordernisses. d) Sind oder werden einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Diese AGB treten mit Geltung ab 15.02.2013 in Kraft | AGBs zum Downloaden